Kunst mieten
… über die Kunst Kunst zu mieten
Konzept/Idee
• sich Kunstwerke rasch und unkompliziert im Original leisten zu können
• steuerlich profitieren.
• mit dem Kunstwerk „Probe leben“ - es vielleicht austauschen oder stolzer Besitzer
werden.
An wen richtet sich das Angebot?
• Unternehmer, die sich nicht mit Reproduktionen zufrieden geben, den Wert von
Originalen erkennen, mit Wertsteigerung rechnen, sich gerne mit Kunst umgeben und so ihren Kunden Offenheit und Zeitgeistigkeit signalisieren.
• Personen, die öffentlich genützte Räume (Foyers, Warteräume, Vorplätze, Gärten) hochwertig gestalten
• Hotels und Restaurants die einzigartig in Erinnerung bleiben wollen
• Architekten, Bauträger und Bauherren
• Privatpersonen, die sich im Haus und/oder Garten mit Originalen umgeben wollen und davon profitieren nur kleinere Teilbeträge auszugeben.
• Menschen, die schon länger mit dem Gedanken spielen, zeitgenössische Kunst aus purer Lust heraus oder als Wertanlage zu sammeln und bisher nicht wussten, wie sie sich das leisten können.
Warum ist es sinnvoll Kunstwerke zu mieten?
• Es ermöglicht den Mieter für eine gewisse Zeit mit dem Kunstwerk „Probe zu leben“.
• Der Mieter hat die Möglichkeit das/die Werk(e) gegen Neue auszutauschen und wieder für eine Zeit zu mieten.
• Monatlich kleine Teilbeträge zahlen, die das Budget nicht zu sehr belasten und für Unternehmer als Ausgabe absetzbar sind. Die monatliche Miete richtet sich nach dem Verkaufswert des Werkes oder der Werkgruppe auf max. fünf Jahre gerechnet. Die Bedingungen begründen sich auf einem Zinssatz von 0%.
• Das Kunstwerk ist spätestens nach 5 Jahren abbezahlt und geht, wenn gewünscht, in den Besitz des Mieters über.
• Wollen oder kann sich der Kunstliebhaber Kunst in dieser Form nicht weiter leisten, dann kann er ohne Angabe von Gründen vom Mietvertrag zurücktreten. Bei Bildern bis 150 cm jederzeit. Bei größeren Formaten, Plastiken oder Skulpturen halbjährlich.
Wie funktioniert es?
• Kontakt aufnehmen
• Besuch im Atelier oder Werkstatt und/oder auf der Homepage gustieren
• Aus den vorhandenen, zu vermietenden Kunstwerken auswählen
Oder:
• Ein oder mehrere Kunstwerke in Auftrag geben.
• Schriftliche Vereinbarung
• Kunstwerk(e) wird/werden geliefert, aufgehängt, aufgestellt, verankert, …. gewartet.
Die vereinbarten Teilzahlungen werden im Voraus bis zum ersten jeden Monats überwiesen.
